Keine 3%-Hürde zur Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die 3%-Hürde (eigentlich: „Drei-Prozent-Sperrklausel“) für die kommende Europawahl am 25. Mai für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt externer Link. Damit wird das zu wählende Parlament aus wesentlich mehr Gruppierungen/Vertreterinnen/Vertretern von Parteien  bestehen als bisher.

Die Entscheidung wird in den verschiedenen Medien kontrovers kommentiert. Der Kommentar von Gregor Peter Schmitz auf Spiegel-online spricht von einer Arroganz der Richter des Bundesverfassungsgerichts externer Link, und Nico Fried in der Süddeutschen gar von einem „Urteil gegen Europa“ externer Link . Dagegen plädiert Ludwig Greven in der Zeit dafür, dass die Demokratie auch ohne Sperrklausel stabil externer Link  genug ist.

Fakt ist, dass alle Stimmen, die für Parteien/Listen/Bewerber abgegeben wurden, die letztlich die „Hürde“ nicht überwinden können, bei der Zusammensetzung des Parlaments „verloren“ sind. Sie werden wohl gezählt, aber bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt. Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Sperrklausel die Beschwerdeführer in ihren Rechten aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) verletzt, weil gegen die „Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien“ verstoßen wird.

Die deutschen Wähler können sich also darauf einstellen, dass nach der Wahl gewählte Vertreter in das Europäische Parlament einziehen, die bisher aufgrund ihres zu geringen Stimmenanteils nicht berücksichtigt wurden. Aber da Konsens schon immer für eine Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene notwendig war, glaube ich daran, das auch die Integration dieser Einzelbewerber bzw. Vertreter kleinerer Parteien möglich sein wird. Lassen wir uns also überraschen!

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