Aufnahme des Europabezuges in die Landesverfassung

Sie erinnern sich an diese Kampagne der JEF und Europa-Union?

Bei der es darum ging, den Europabezug in die Landesverfassung aufzunehmen:

Der Landtag hat die Aufnahme des Europabezuges am 25. 6.2020 beschlossen. Das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung wurde am 30. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet externer Link. Es ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Das ist ein toller Erfolg für die Europa-Union und insbesondere auch für unseren Jugendverband, die JEF. Wir haben gemeinsam mit der Kampagne „EU in die Verfassung“ bereits seit letztem Jahr in Gesprächen, im Internet und vor dem Corona-Ausbruch auch auf der Straße Werbung für diese Verfassungsänderung gemacht.

Ohne uns hätte es diese Entscheidung nicht (oder zumindest nicht so schnell) gegeben. Es zeigt auch: Wir als Verband können viel bewegen! Während der Debatten im Landtag und in den Ausschüssen sind EUD und JEF auch mehrfach dankend und anerkennend erwähnt worden. Hier zeigt sich die große Stärke unseres parteiübergreifenden Prinzips!

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