
Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird in Deutschland künftig von derzeit 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, einen dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes gebilligt.
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