Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Anerkennung Zyperns im Brennpunkt

Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Anerkennung Zyperns im Brennpunkt

Im Dezember 2004 beschlossen die 25 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beim Europäischen Rat einstimmig die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 unter der Bedingung, dass bis zu diesem Zeitpunkt strenge Auflagen erfüllt sind.

Neben einer umfassenden rechtlichen Reform zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in der Türkei wurde auch die Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls zum Ankara-Abkommen als eine Bedingung für die Aufnahme der Verhandlungen festgelegt. Die rechtliche Reform trat am 1. Juni in Kraft. Seit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls zum Ankara-Abkommen am 29. Juni hat die Türkei alle gestellten Bedingungen erfüllt.

Was bedeutet die Unterzeichnung? In erster Linie bedeutet sie, dass die Zollunion mit der EU auf alle neuen Mitgliedstaaten einschließlich Zypern ausgeweitet wird. Sie bedeutet gleichzeitig, dass die Türkei den Sachverhalt anerkennt, dass die EU 25 Mitgliedstaaten hat. Im Übrigen werden die Beitrittsverhandlungen in Form einer Regierungskonferenz zwischen den 25 Mitgliedstaaten einerseits und der Türkei andererseits abgehalten werden. Ab dem 3. Oktober wird die Türkei also mit allen 25 Mitgliedstaaten einschließlich Zypern verhandeln.

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