Liste der zukünftigen Mitglieder der neuen Kommission

Der neu gewählte Präsident der zukünftigen Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat die Liste der zukünftigen Kommissionsmitglieder veröffentlicht. Die Liste der designierten Mitglieder der nächsten Kommission (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Vytenis ANDRIUKAITIS (Litauen)
  • Andrus ANSIP (Estland)
  • Miguel ARIAS CAÑETE (Spanien)
  • Dimitris AVRAMOPOULOS (Griechenland)
  • Elżbieta BIEŃKOWSKA (Polen)
  • Alenka BRATUÅ EK (Slowenien)
  • Corina CREÅ¢U (Rumänien)
  • Valdis DOMBROVSKIS (Lettland)
  • Kristalina GEORGIEVA (Bulgarien)
  • Johannes HAHN (Österreich)
  • Jonathan HILL (Vereinigtes Königreich)
  • Phil HOGAN (Irland)
  • Vera JOUROVÁ (Tschechische Republik)
  • Jyrki KATAINEN (Finnland)
  • Cecilia MALMSTRÖM (Schweden)
  • Neven MIMICA (Kroatien)
  • Carlos MOEDAS (Portugal)
  • Pierre MOSCOVICI (Frankreich)
  • Tibor NAVRACSICS (Ungarn)
  • Günther OETTINGER (Deutschland)
  • MaroÅ¡ Å EFÄŒOVIÄŒ (Slowakei)
  • Christos STYLIANIDES (Zypern)
  • Marianne THYSSEN (Belgien)
  • Frans TIMMERMANS (Niederlande)
  • Karmenu VELLA (Malta)
  • Margrethe VESTAGER (Dänemark)
  • Zusätzlich Federica MOGHERINI (Italien), als durch den Europäischen Rat mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission ernannte Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.

Jean-Claude Juncker hat dem italienischen Premierminister Matteo Renzi als amtierendem Präsidenten des Rats der Europäischen Union die Liste der designierten Kommissionsmitglieder übermittelt. Sein Programm für die kommende Amtszeit steht unter dem Titel „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“. Sie können es hier einsehen pdf-Datei (pdf-Datei, benötigt Acrobat Reader).

Wie geht es weiter?

Der Rat der Europäischen Union muss diese Liste jetzt gemäß Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union annehmen. Anschließend wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union (dem Gesetzblatt der EU) veröffentlicht. Der gewählte Kommissionspräsident Juncker wird dann über die Ressortverteilung informieren und darlegen, wie er die Arbeitsweise der nächsten Kommission zu organisieren gedenkt.

Zudem muss das Europäische Parlament dem gesamten Kommissionskollegium einschließlich des Präsidenten und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich das Amt einer Vizepräsidentin der Europäischen Kommission innehaben wird, zustimmen. Zuvor findet vor den jeweils zuständigen Ausschüssen des Parlaments eine Anhörung der einzelnen Kommissionsmitglieder nach Maßgabe von Artikel 118 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments statt. Nach dem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments wird die Europäische Kommission formal nach Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union ernannt.

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