Auftaktkonferenz „Zukunft Europas. Auf dem Weg in eine zukunftsfähige EU (?)“

Die Europa-Union NRW beginnt ihre Veranstaltungsreihe zur Zukunft Europas mit einer Podiumsdiskussion. Diese wird

am Mittwoch, dem 30. Juni 2021 von 18 bis 20 Uhr

online über das Tool Zoom stattfinden.

Gäste sind Gaby Bischoff, MdEP und Vizepräsidentin der EUD, Karl-Heinz Lambertz, ehemaliger Vorsitzender im Ausschuss der Regionen, Minna Ålander, Mitglied der Forschungsgruppe EU/Europa der SWP, und Leonie Martin, Präsidentin der JEF Europe. Moderiert wird die Veranstaltung von der Journalistin Teresa Stiens.

Der EUD-Landesverband NRW will durch dieses Projekt an der Zukunftsfähigkeit der EU arbeiten, was in diesem Jahr naturgemäß in einem besonderen Bezug zur gerade begonnenen Konferenz zur Zukunft Europas steht. Das Ziel ist es, die Schwerpunkte der angelaufenen Zukunftskonferenz Europas möglichst vielen Menschen in NRW verständlich zu erläutern. Wir wollen eine breite lokale Bereitschaft wecken, sich mit den Herausforderungen eines zukunftsfähigen Europas auseinanderzusetzen. Weiter sollen die Möglichkeiten einer Beteiligung an der Zukunftskonferenz Europas ausgelotet werden, um so eigene Gedanken und Wünsche einzubringen. Die Ergebnisse der Veranstaltungen werden auch im Bürgerportal der Zukunftskonferenz eingepflegt externer Link zur Europa-Union NRW.

Die Anmeldung zur Veranstaltung kann hier erfolgen: https://www.europa-union-nrw.de/aktivitaeten/20210630-online-veranstaltung-zukunft-europas-auf-dem-weg-zu-einer-zukunftsfaehigen-eu

Sie bekommen rechtzeitig vor der Veranstaltung eine E-Mail mit den Zugangsdaten zur Veranstaltung und eine kurze Anleitung mit einer Erläuterung.

Details zur Veranstaltung sind auch online auf der Homepage des Landesverbandes zu finden externer Link zur Europa-Union NRW.

Das Projekt wird gefördert durch die Staatskanzlei NRW und ist unter dem Motto „Zukunft braucht Europa“ Teil der Bürgerdialogsreihe „Europa – Wir müssen reden!“ der Europa-Union Deutschland e.V.

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Online-Veranstaltung zum Brexit

Seit dem 1. Januar gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union und ist damit nicht mehr Mitglied des Binnenmarktes und der Zollunion. Um die Folgen des Austritts zu regeln und weiterhin vereinfachte wirtschaftliche Beziehungen aufrecht zu erhalten hat die EU mit dem Vereinigten Königreich ein Austrittsabkommen geschlossen. Trotzdem ergeben sich mit dem Austritt Folgen auch und besonders für Nordrhein-Westfalen, dessen Industrie traditionell ein enges Verhältnis zum Vereinigten Königreich hat.

In Kooperation mit dem Kreisverband Köln der Europa-Union findet am

Dienstag, dem 22. Juni, ab 17:30 Uhr

eine Online Veranstaltung statt, zu der Sie ganz herzliche eingeladen sind!

Unter dem Titel „Fünf Jahre Brexit: Das Referendum, das Europa veränderte?“ können Sie mit

  • Prof. Dr. Simon Bulmer, Universität Sheffield
  • Dr. Birgit Bujard, Team Europe Rednerpool der Europäischen Kommission
  • Terry Reintke, MdEP (Grüne/EFA)
  • Jon Worth, College of Europe / Euroblog

über den Brexit diskutieren. Als „Einstimmung“ auf die konkreten Folgen für den Handel des Vereinigten Königreiches mit der Union empfehlen wir Ihnen eine Dokumentation des Senders ARTE, die auf YouTube abrufbar ist: hier der Link zu dem Video externer Link zu Youtube.

Sie können an der Veranstaltung mit einem PC, einem internetfähigen Tablet oder dem Handy teilnehmen. Bitte melden Sie sich über das Online-Formular des Landesverbandes zur Veranstaltung an; Sie erhalten die Zugangsdaten rechtzeitig vorher per E-Mail. Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier externer Link zur Europa-Union NRW.

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Verleihung des Europabanners 2021

Wir haben am 7. Mai das Europabanner an die Volkshochschule Bochum verliehen. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung wurde das Banner virtuell durch die Vorsitzenden an die Leiterin der Volkshochschule verliehen.

Wir haben die Videokonferenz aufgezeichnet; Sie können sich die Verleihung auf unserem YouTube-Kanal ansehen! Folgen Sie einfach diesem Link externer Link zu Youtube.

 

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Verleihung des Europabanners 2021

Seit mehr als 20 Jahren verleiht die Europa-Union Bochum Institutionen, die sich um Europa und die Vermittlung des europäischen Gedankens in Bochum besonders verdient gemacht haben, das Europabanner. Preisträger sind u.a. verschiedene Schulen, der Master-Studiengang Europäische Kultur und Wirtschaft (ECUE) der Ruhr-Universität Bochum und die Technische Hochschule Georg Agricola, der im Jahr 2020 das Banner verliehen wurde.

In diesem Jahr wollen wir in der Europawoche das Banner an die Volkshochschule Bochum verleihen und damit für ihre europapolitische Bildungs- und Integrationsarbeit, sowie die langjährige Zusammenarbeit in der europapolitischen Erwachsenenbildung ehren und auszeichnen.

Aufgrund der Pandemielage ist eine Präsenzveranstaltung nicht möglich, weshalb wir das Banner in einer Online-Veranstaltung

am Freitag, dem 7. Mai ab 16:00 Uhr

„verleihen“ werden.

Interessierte sind ganz herzlich eingeladen, der Online-Veranstaltung beizuwohnen.

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Es gilt wieder die Sommerzeit…

In der vergangenen Nacht wurden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Damit gilt wieder die „Sommerzeit“ und dies in ganz Europa. Während sich ein Teil der Bevölkerung darüber freut, dass es nun abends wieder länger „hell“ ist und man die Freizeit länger im Freien genießen kann, hat ein andere Teil mit der Zeitumstellung Probleme. Auch Tiere folgen ihrer inneren Uhr und nicht einer Armbanduhr.

Im Jahr 2018 hatte die EU-Kommission unter dem damaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude  Juncker eine Konsultation der Bevölkerung durchgeführt, deren Ergebnis eine eindeutige Mehrheit zur Abschaffung der Zeitumstellung ergab. Allerdings war die Verteilung der Stimmen für eine Abschaffung ziemlich ungleich. Während sich in Deutschland rd. 3,79% der Bevölkerung an der Umfrage beteiligten, waren es in Finnland nur 0,96% und in den Niederlanden nur 0,16%. Somit ist die „eindeutige Mehrheit“ relativ zu betrachten.

Am 26. März 2019 stimmten 410 Abgeordnete des EU-Parlaments für die Abschaffung der Zeitumstellungen, 192 dagegen. Die letztmalige Umstellung soll(te) demnach im Jahr 2021 erfolgen.

Nun, die Beratungen darüber, was für eine „Zeit“ zukünftig gelten soll, sind noch nicht abgeschlossen. Soll es dauerhaft die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) – bisher „Winterzeit“ – sein oder die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)? Denn Zeit hat natürlich für den Handel und die Kommunikation miteinander erhebliche Auswirkungen. Wenn der polnische Spediteur in sein Büro kommt, kann er unter Umständen noch nicht mit seinem portugiesischem Kollegen telefonieren weil dieser noch im Bett liegt. In die andere Richtung ergibt sich das Problem am Abend.

Während „früher“ die Zeit an einem Standort durch den Stand der Sonne am Himmel bestimmt wurde („Es ist Mittag, wenn die Sonne ihren höchsten Stand erreicht hat.“) und dies bei der Festlegung der Zeitzonen auf der Erde berücksichtigt wurde, greift eine dauerhafte Sommerzeit massiv in diese „gefühlte“ Zeit ein. Eine ständige Sommerzeit würde bedeuten, dass die Sonne im Nordwesten Spaniens im Winter erst nach 10 Uhr vormittags aufgeht, im Osten Polens bei einer permanenten Normalzeit im Sommer bereits gegen 3 Uhr nachts. Und dieses unnatürliche Verhältnis zwischen „Uhrzeit“ und Lauf der Sonne könnte nur durch einer Veränderung der Zeitzonen behoben werden.

Man kann also feststellen, dass die Abschaffung der Zeitumstellung mit einer Beibehaltung der bisherigen „Sommerzeit“ keine Lösung ist, die allen Menschen in der EU gerecht wird. Warten wir also ab, ob sich bis zum letzten Sonntag im März des Jahres 2022 etwas an der Sache ändern wird. Dann stünde nämlich die nächste Umstellung von Winter- auf Sommerzeit an. Wobei ich glaube, dass die Europäische Union derzeit wichtigere Aufgaben hat, als eine gemeinsame Zeit zu vereinbaren.

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Vom Bexit, den Steuern und einem Einkauf von Holzwerkzeugen

Das Wissen und Können von Holzhandwerker im Vereinigten Königreich ist auch für deutsche Holzhandwerker ein Quell der Bereicherung für ihr Hobby. Die leicht zugängliche Sprache und die gemeinsame Verwendung traditioneller Werkzeuge macht es leicht, sich von den „Kollegen“ auf der anderen Seite des Kanals etwas abzuschauen.

Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union erfolgte zum 31. Januar 2020. Ab dem 1. Februar 2020 begann jedoch nahtlos ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020, in dem Großbritannien noch „wie“ ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ?behandelt wurde. Das Brexit-Handelsabkommen, auf das sich das Vereinigte Königreich und die EU am 24. Dezember 2020 geeinigt haben ist derzeit noch nicht ratifiziert ist. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Abkommen vorläufig anzuwenden, und zwar für einen begrenzten Zeitraum bis zum 28. Februar 2021.

Der Rat soll bis dahin mit Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten einen Beschluss erlassen, der die Unterzeichnung des Abkommens und seine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2021 annimmt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kann das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich formell unterzeichnet werden. Das Europäische Parlament wird dann um seine Zustimmung zu dem Abkommen gebeten.

Unabhängig von der Unterzeichnung des Abkommens wird das Vereinigte Königreich steuerlich seit dem 1. Januar 2021, wie ein Drittstaat behandelt. Damit werden auch Einkäufe von Privatpersonen nicht unbedingt umständlicher, aber unter Umständen etwas teurer.

Im Zeitalter der Kaufes über das Internet konnte und kann man schnell und einfach Handwerkzeuge in entsprechenden Shops bestellen. Wenige Klicks, bargeldlose Zahlung und schnelle Versandwege waren und sind selbstverständlich. Da das Vereinigte Königreich aber jetzt wie ein „Drittland“ zu behandeln ist, bekommt ein Käufer in Deutschland unter Umständen eine Mitteilung vom Zoll und muss sich zum nächsten Haupt-Zollamt begeben.

Für die bestellt Waren können dann -je nach Wert- Abgaben anfallen:

  • Zoll bzw. Zölle (je nach dem anzuwenden Zoll für die Ware(n))
  • die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der ­Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent)
  • Verbrauchsteuern (werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee erhoben).

Dabei gelten bestimmte Wertgrenzen. Bis zu einem Warenwert von 22 EUR werden mit Ausnahme der Verbrauchsteuern keine Abgaben erhoben, bis zu einem Warenwert von 150 EUR wir die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. die Verbrauchsteuer erhoben, bei einem Warenwert über 150 EUR wird dann auch ein Zoll bzw. Zölle fällig. Wichtig ist, dass auch die Portokosten zum Warenwert gerechnet werden!

Somit kann sich das vermeintliche Schnäppchen aus dem Shop im Vereinigten Königreich schnell als teurer „Vergnügen“ entpuppen, besonders dann ,wenn der „günstige“ Preis dadurch zustande kam, dass den deutschen Kunden die englische Mehrwertsteuer („VAT“) nicht berechnet wurde.

Vorsicht ist auch bei der Wahl des Versandunternehmens geboten! Sofern das Versandunternehmen auch die Zollabwicklung für den Shop übernimmt, fallen dadurch schon mal „Kosten“ im Bereich um die 50 EUR an…

Weitere interessante Informationen finden sich auf den Seiten Zolls. externer Link Dort finden sich auch Informationen, die für eine Reise hilfreich sind – wenn wir den nach Corona wieder reisen können…

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Und in der Krippe liegt am Heiligen Abend

ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, welches den Brexit damit in einen geordneten Zustand überführen soll. Nach einer letzten Übergangsfrist haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Vertragsentwurf geeinigt, der am dem 1. Januar 2021 die bisherige Anwendung des EU-Rechts und die Regelungen des EU-Binnenmarktes im Warenverkehr untereinander ersetzen soll.

Sowohl die Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, als auch der britische Ministerpräsident Johnson loben den Entwurf und sprechen von einer Einigung, die für beide Seiten positiv zusehen ist.

Nun soll der Vertrag bis zum 1. Januar durch die nationalen Parlamente gebilligt werden. Die Beratungen der Minister beginnen am Montag. Das Europäische Parlament wird erst im Januar über das Abkommen beraten – bis dahin soll das Abkommen nur provisorisch angewendet werden.

Falls Sie sich das 1.246 Seiten „starke“ Dokument ansehen wollen: es ist unter diesem Link abrufbarexterner Link.

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