ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, welches den Brexit damit in einen geordneten Zustand überführen soll. Nach einer letzten Übergangsfrist haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Vertragsentwurf geeinigt, der am dem 1. Januar 2021 die bisherige Anwendung des EU-Rechts und die Regelungen des EU-Binnenmarktes im Warenverkehr untereinander ersetzen soll.
Sowohl die Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, als auch der britische Ministerpräsident Johnson loben den Entwurf und sprechen von einer Einigung, die für beide Seiten positiv zusehen ist.
Nun soll der Vertrag bis zum 1. Januar durch die nationalen Parlamente gebilligt werden. Die Beratungen der Minister beginnen am Montag. Das Europäische Parlament wird erst im Januar über das Abkommen beraten – bis dahin soll das Abkommen nur provisorisch angewendet werden.
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