Verpackungsabfälle: EU-Mitgliedstaaten müssen höhere Zielvorgaben für das Recycling und die Verwertung umsetzen

Verpackungsabfälle

Durch die neue Verpackungsrichtlinie werden die Zielvorgaben für das Recycling etwa doppelt so hoch angesetzt und die sonstigen Verwertungsziele verschärft. Weiter wird die Begriffsbestimmung für Verpackungen klarer gefasst und die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Vorschriften in Form freiwilliger Vereinbarungen umzusetzen, wenn damit das Ziel der Rechtsvorschrift erreicht wird. Je nach Mitgliedstaat müssen die neuen Ziele zwischen 2008 und 2015 erreicht werden. Gegenwärtig erzeugt jeder europäische Bürger direkt oder indirekt etwa ein halbes Kilogramm Verpackungsabfall pro Tag. Ein großer Teil dieses Verpackungsabfalls kann stofflich verwertet werden. Auf diese Weise werden die Umweltauswirkungen vermieden, die durch die Herstellung neuen Verpackungsmaterials entstehen, und somit Ressourcen eingespart und Schadstoffemissionen in die Luft und das Wasser während des Produktionsprozesses vermieden.

Gleichzeitig gelangt weniger Verpackungsabfall in die Mülldeponien, wodurch einerseits weitere Schadstoffemissionen in die Luft und das Wasser verhindert werden, aber auch weniger neue Deponien und Verbrennungsanlagen gebraucht werden.

Im Vergleich zu einer Situation, in der kein Recycling stattfindet, wurden durch die Verwertung von Verpackungen 0,6 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen mit Zusatzkosten von etwa 500 Mio. € im Jahr 2001 eingespart. Die durchschnittlichen Kosten der Reduzierung um eine Tonne CO2-Äquivalent durch das Recycling von Verpackungsabfällen stiegen von 12 €/t im Jahr 1997 auf 23 €/t im Jahr 2001. Dies macht Verpackungen zu einer kostengünstigen Möglichkeit, um Treibhausgasemissionen und viele andere Umweltfolgen zu verringern.

Dieser Beitrag wurde unter News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.