Verpackungsabfälle: EU-Mitgliedstaaten müssen höhere Zielvorgaben für das Recycling und die Verwertung umsetzen

Fortschritte bei der Umsetzung

Obwohl viele Mitgliedstaaten die neuen Recycling- und Verwertungsziele schon heute erfüllen (und die alten Zielvorgaben 2002 von keinem der damaligen 15 Mitgliedstaaten verfehlt wurden), haben bisher nur Österreich, die Tschechische Republik, Deutschland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich der Kommission mitgeteilt, dass sie die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Die Kommission prüft darauf hin, ob die ihr von den Mitgliedstaaten übermittelten Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, und kann weitere Maßnahmen treffen, falls dies notwendig ist. Gegen Mitgliedstaaten, die die Umsetzungstermine nicht einhalten, kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Quelle: Pressemitteilung der Kommission vom 18.8.2005 (IP/05/1057)

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