Partnerschaftsabkommen zwischen EU und Marokko im Bereich der Fischerei erneuert

Die EU und Marokko (EN) haben am 28. Juli in Brüssel ihr Partnerschaftsabkommen im Bereich der Fischerei erneuert. Das Abkommen, das für vier Jahre abgeschlossen wird, bedeutet einen Neuanfang in den Fischereibeziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien, nachdem das Vorläuferabkommen im November 1999 abgelaufen war. „Beide Vertragsparteien sind fest entschlossen, eng zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischerei zu ermöglichen und ein günstiges Klima für die gemeinsame Arbeit […] zu schaffen“, so Joe Borg, der Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten. Durch das Abkommen werden Fangmöglichkeiten für 119 EU-Fischerfahrzeuge sowie eine jährliche Quote von 60 000 Tonnen Fisch kleiner pelagischer Arten vereinbart. Dafür erhält Marokko von der Europäischen Union eine Ausgleichszahlung, die sich für den Vierjahreszeitraum auf 144 Mio. EUR beläuft. Gemäß der Gemeinsamen Fischereipolitik wird ein erheblicher Anteil dieses Betrags für Maßnahmen verwendet, die die nachhaltige Fischerei in den Gewässern Marokkos fördern sollen. Ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 1. März 2006 wird dieses Abkommen die Bedingungen für den Zugang europäischer Schiffe zu den marokkanischen Hoheitsgewässern regeln und die Ausgleichszahlungen an marokkanische Fischer verdreifachen.

Quelle: Newsletter der Europäischen Kommission

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