Verschärfte Kontrolle von Überweisungen


Ein Kommissionsvorschlag vom 26. Juli sieht vor, Terroristen und anderen Straftätern durch eine strengere Kontrolle von Überweisungen den Zugang zu Finanzierungsquellen abzuschneiden. Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung müssten Überweisungen mit der genauen Identität des Auftraggebers einschließlich Name, Anschrift und Kontonummer versehen werden.

Diese Angaben würden nur den zuständigen Behörden zwecks Prävention, Ermittlung oder Verfolgung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt.

Eine vereinfachte Form dieser Regelung für Überweisungen innerhalb der EU wird entsprechend den Bemühungen zur Schaffung eines Binnenmarkts für Zahlungen vorgeschlagen.

Da auch kleine Beträge zur Terrorismusfinanzierung verwendet werden können, werden Banken und Geldüberweisungsstellen die Angaben über den Überweisungsgeber unabhängig von der Höhe der Überweisung übermitteln müssen. Entsprechend sind Überweisungen bei ihrer Entgegennahme betragsunabhängig verstärkt zu untersuchen, anonyme Überweisungen letztlich zurückzuweisen oder Geschäftsbeziehungen zu Partnern zu beenden, wenn diese systematisch keine Angaben zu den Auftraggebern machen.

Die britische Präsidentschaft der EU kündigte an, sie werde diesem Vorschlag Priorität einräumen und umgehend Beratungen mit Fachleuten einleiten.

Quelle: Newsletter der Europäischen Kommission

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