Verpackungsabfälle: EU-Mitgliedstaaten müssen höhere Zielvorgaben für das Recycling und die Verwertung umsetzen


Verpackungsabfälle: EU-Mitgliedstaaten müssen höhere Zielvorgaben für das Recycling und die Verwertung umsetzen

Bis zum 18. August 2005 hätten alle EU-Mitgliedstaaten eine EU-Richtlinie mit höhere Zielvorgaben für das Recycling und die Verwertung von Verpackungsabfällen in einzelstaatliches Recht umsetzen müssen. Zu dieser Art von Abfällen gehören Verpackungen aus Papier, Glas, Metall, Kunststoff und Holz. Durch die neue Richtlinie wird eine frühere Richtlinie aus dem Jahr 1994 aktualisiert und verschärft.

Ziel ist die weitere Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen, die sich aus der Deponierung und Verbrennung von Verpackungsabfällen und aus der Herstellung neuen Verpackungsmaterials ergeben. Bisher haben nur Österreich, die Tschechische Republik, Deutschland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich der Kommission die Umsetzung der Richtlinie gemeldet.

Umweltkommissar Stavros Dimas sagte dazu: „Die neuen Recyclingziele sind ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft. Sie stärken die Recyclingindustrie und geben dem Verbraucher die Gelegenheit, aktiv an den Recyclingprogrammen mitzuwirken und ihr Interesse an einer verantwortungsvollen Abfallwirtschaft zum Ausdruck zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten alles tun werden, um die neuen Vorschriften zügig umzusetzen, damit sie überall in der EU zur Anwendung kommen.“

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